Erfahren Sie, wie oft Feuerlöscher gewartet werden müssen, wer dafür zuständig ist und was bei der Prüfung passiert. Jetzt lesen!
Das Wichtigste in Kürze
Sie sind für die Wartung von Feuerlöschern in Ihrem Betrieb verantwortlich und wollen wissen, was wirklich vorgeschrieben ist? Das nehmen Sie aus diesem Leitfaden mit:
- Wie oft ein Feuerlöscher geprüft werden muss und welche Vorschriften das regeln.
- Wer die Wartung durchführen darf und was dabei genau passiert.
- Woran Sie eine abgelaufene Prüfplakette erkennen und was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet.
- Wie connectavo als Instandhaltungssoftware Prüftermine für Feuerlöscher und andere prüfpflichtige Anlagen automatisch im Blick behält.
Warum Feuerlöscher überhaupt gewartet werden müssen
Bereits ab einem Mitarbeiter im Unternehmen besteht in Deutschland eine Feuerlöscherpflicht. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass ausreichend Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sind; die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs. Feuerlöscher dienen der Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden und sollen von jeder Person ohne spezielle Ausbildung genutzt werden können. Damit das im Brandfall auch funktioniert, muss ein Feuerlöscher jederzeit einsatzbereit sein, was eine regelmäßige Wartung und Prüfung voraussetzt.
Als Instandhaltungssoftware unterstützt connectavo dabei, genau diese Prüftermine im Blick zu behalten, zusammen mit dem Wartungsplan und den Checklisten für Ihre übrigen Anlagen. Die Wartung von Feuerlöschern folgt dabei denselben Prinzipien wie die Instandhaltung anderer prüfpflichtiger Anlagen: feste Fristen, dokumentierte Ergebnisse und ein klar benannter Verantwortlicher.
Diese Vorschriften regeln die Wartung von Feuerlöschern
Feuerlöscher unterliegen im gewerblichen Bereich mehreren Normen und Vorschriften, die jedes Unternehmen kennen sollte:
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2: „Maßnahmen gegen Brände”, regelt unter anderem Anzahl, Kennzeichnung und Wartung von Feuerlöschern in Arbeitsstätten.
- DIN EN 3: legt grundlegende Anforderungen an tragbare Handfeuerlöscher fest, unter anderem Beschriftung und Zulassung.
- DIN 14406-4: die zentrale Norm für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern, mittlerweile durch zahlreiche Gerichtsurteile faktisch rechtlich verbindlich.
- TRBS 1203: Technische Regel für Betriebssicherheit, konkretisiert die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen.
- DGUV Vorschrift 1: „Grundsätze der Prävention”, betrifft die allgemeine Organisation des Arbeitsschutzes.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): greift zusätzlich bei Dauerdrucklöschern, da diese als Druckbehälter gelten.
Für die eigentliche Wartung ist vor allem die DIN 14406-4 maßgeblich. Sie enthält detaillierte Vorgaben zu Ablauf, Umfang und Dokumentation der Prüfung.
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Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?
Die brandschutz- und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit eines Feuerlöschers muss laut DIN 14406-4 und DIN EN 3 spätestens alle zwei Jahre überprüft werden. Wird diese Frist überschritten, gilt der Feuerlöscher nicht mehr als vollständig einsatzfähig, und auch der Versicherungsschutz kann im Schadensfall entfallen. In besonderen Umgebungsbedingungen, etwa bei starker Verschmutzung oder Korrosion, können sich die Prüfabstände zusätzlich verkürzen. Diese Prüffristen gelten unabhängig von den Anschaffungskosten für unterschiedliche Feuerlöschertypen gleichermaßen.
Für Dauerdrucklöscher gelten aufgrund der Druckbehälterverordnung zusätzliche Fristen:
- alle 10 Jahre eine Überprüfung des Druckbehälters
- alle 5 Jahre eine innere Prüfung
- eine äußere Festigkeitsprüfung nach 10 Jahren
Wird ein Feuerlöscher eingesetzt oder auch nur kurz ausgelöst, muss er anschließend sofort gewartet und wieder instand gesetzt werden. Ein Hinweis darauf, dass ein Feuerlöscher benutzt wurde, ist zum Beispiel ein fehlender Sicherungsstift, eine fehlende Plombe oder ein fehlendes Manometer.
Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher: Unterschiede in der Wartung
Bei tragbaren Feuerlöschern wird zwischen zwei Bauarten unterschieden, die sich auch bei der Wartung unterschiedlich verhalten:
- Aufladelöscher (auch Aufladefeuerlöscher genannt): Löschmittel und Treibgas sind in getrennten Behältern untergebracht, der Feuerlöscher wird erst beim Einsatz unter Druck gesetzt. Die Anschaffung ist teurer, die regelmäßige Wartung dafür günstiger. Die Gesamthaltbarkeit liegt bei etwa 25 Jahren.
- Dauerdrucklöscher (auch Dauerdruckfeuerlöscher genannt): Löschmittel und Treibgas befinden sich gemeinsam in einem Behälter, der dauerhaft unter Druck steht. Dadurch unterliegt er der Druckbehälterverordnung mit den oben genannten zusätzlichen Prüffristen. Die Gesamthaltbarkeit liegt bei etwa 20 Jahren.
Beide Löschertypen gibt es mit unterschiedlichem Löschmittel wie Wasser, Schaum oder Pulver, passend zu den jeweiligen Brandklassen. Welches Löschmittel und welcher Löschertyp geeignet ist, hängt vom Einsatzort und den dort vorhandenen Brandgefahren ab.
Wer darf Feuerlöscher warten?
Die Wartung von Feuerlöschern darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die dafür schriftlich berechtigt ist. Die grundsätzlichen Anforderungen an diese Sachkundigen sind in der DIN 14406-4 festgelegt und werden in der TRBS 1203 konkretisiert. In der Praxis sind Sachkundige meist Mitarbeiter von Herstellerfirmen oder selbstständige Prüfdienste.
Eine eigenmächtige Prüfung durch Laien ist nicht zulässig. Sie als Betreiber können aber selbst regelmäßig eine äußere Sichtprüfung der Geräte vornehmen: Achten Sie auf Rostflecken, austretende Flüssigkeit am Ventil, Schäden am Zustand oder andere Beschädigungen, und behalten Sie die Prüfplakette sowie den nächsten Prüftermin im Blick. Vom Ölen oder Fetten des Geräts sollten Sie dagegen absehen.
Das passiert bei der Wartung durch die sachkundige Person
Die DIN 14406-4 schreibt für die Feuerlöscherwartung sowohl eine brandschutztechnische als auch eine sicherheitstechnische Feuerlöscherprüfung vor. Dabei werden unter anderem Zustand, Dichtungen, Druck und Löschmittel des Geräts kontrolliert, Verschleißteile bei Bedarf ausgetauscht und die Funktionsfähigkeit insgesamt bewertet. Der Austausch von Verschleißteilen sowie die Prüfung der Dichtungen gehören dabei zum festen Bestandteil jeder Wartung.
Nach abgeschlossener Prüfung bringt der Sachkundige einen Instandhaltungsnachweis an, meist in Form einer Prüfplakette. Diese enthält typischerweise:
- Datum der Instandhaltung und Fälligkeit der nächsten Prüfung
- Angaben zur Innenkontrolle
- Angaben zur wiederkehrenden Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Name und Anschrift des Sachkundigen oder der beauftragten Institution
Zusätzlich muss jeder Feuerlöscher nach DIN EN 3 mit fünf Schriftfeldern gekennzeichnet sein, darunter Bezeichnung, Löschmittel, Bedienungsanleitung, geeignete Brandklassen und Herstellerangaben.
Warum abgelaufene Prüftermine in der Praxis zum Problem werden
Ein wiederkehrendes Missverständnis in der Praxis: Bei einem neu gekauften Feuerlöscher, etwa aus dem Baumarkt, ist häufig nur das Herstellungsjahr angegeben, nicht aber ein reguläres Prüfdatum. Das führt in Betrieben regelmäßig zu Unklarheit darüber, ab wann die zweijährige Prüffrist tatsächlich läuft, und ob ein neuer Feuerlöscher überhaupt sofort eine Prüfplakette benötigt.
Ähnliche Unklarheiten entstehen, wenn Feuerlöscher über mehrere Gebäude oder Standorte verteilt sind. Ohne zentrale Übersicht verliert man leicht den Überblick, welches Gerät wann zuletzt geprüft wurde. Eine abgelaufene oder beschädigte Prüfplakette fällt dann oft erst auf, wenn es zu spät ist, etwa bei einer behördlichen Kontrolle oder im tatsächlichen Ernstfall. Ohne gültigen Instandhaltungsnachweis gilt der Feuerlöscher als nicht geprüft, das ist nicht nur ein Compliance-Problem, sondern kann auch den Versicherungsschutz gefährden.
Feuerlöscher-Wartung digital im Blick behalten
Statt Prüfplaketten einzeln im Blick zu behalten oder eine separate Excel-Liste zu pflegen, lässt sich die Wartung von Feuerlöschern wie jede andere prüfpflichtige Anlage in connectavo verwalten. Sie hinterlegen jeden Feuerlöscher mit Standort, Löschertyp, letzter Prüfung und der nächsten fälligen Frist, inklusive automatischer Erinnerung, bevor die zwei Jahre ablaufen.
Das Prinzip lässt sich direkt auf weitere prüfpflichtige Anlagen übertragen: von der Dokumentation im Prüfprotokoll bis hin zu weiteren Aufgaben rund ums Gebäudemanagement, etwa in Hotels, Immobilien oder öffentlichen Gebäuden.
Prüftermine für Feuerlöscher nie wieder verpassen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundsätzlich alle zwei Jahre, wie in DIN 14406-4 und DIN EN 3 festgelegt. Dauerdrucklöscher benötigen zusätzlich alle 10 Jahre eine Druckbehälterprüfung, alle 5 Jahre eine innere Prüfung und nach 10 Jahren eine äußere Festigkeitsprüfung.
Nur eine schriftlich berechtigte sachkundige Person, meist Mitarbeiter einer Herstellerfirma oder eines Prüfdienstes. Die Anforderungen sind in DIN 14406-4 und TRBS 1203 geregelt. Eine eigenmächtige Prüfung durch Laien ist nicht zulässig.
Eine äußere Sichtprüfung: Achten Sie auf Rostflecken, austretende Flüssigkeit am Ventil, Beschädigungen sowie eine gültige Prüfplakette. Die eigentliche Wartung bleibt der sachkundigen Person vorbehalten.
Vor allem ASR A2.2, DIN EN 3, DIN 14406-4, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 1 sowie bei Dauerdrucklöschern zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung.
Da neue Feuerlöscher oft nur ein Herstellungsjahr statt ein Prüfdatum tragen, sorgt das in der Praxis häufig für Unklarheit. Verlassen Sie sich im Zweifel nicht auf das Herstellungsjahr, sondern lassen Sie den Zeitpunkt der ersten fälligen Prüfung von einer sachkundigen Person oder anhand der Herstellerangaben festlegen und dokumentieren.
Der Feuerlöscher gilt dann nicht mehr als vollständig einsatzfähig. Im Schadensfall kann das den Versicherungsschutz gefährden und zusätzlich eine Haftungsfrage aufwerfen.
